
Der tägliche Blick über den Tellerrand mit The Buzzard.
Heute: Die andere Sicht
Guten Morgen,
gestern hat der Bundestag darüber diskutiert, ob Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs gestrichen werden soll. Verkürzt gesagt, verbietet der Paragraf es, für Abtreibung zu werben. Darunter fallen aber nicht nur Werbeplakate, sondern auch sachliche Informationen über Abtreibungen.
Auslöser für die Debatte war der Fall von Kristina Hänel: Die Frauenärztin hatte auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt. Deshalb wurde sie im November zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt. In einer Online-Petition sammelte sie daraufhin rund 156 000 Unterschriften von Menschen, die den Paragrafen abschaffen möchten.
Im Bundestag finden die Grünen, die SPD, die Linkspartei und Teile der FDP den Paragrafen überholt, schreibt der DEUTSCHLANDFUNK. Das Hauptargument: Die Ärzte dürfen Abtreibungen straffrei durchführen. Daher sei es widersprüchlich, wenn sie Frauen nicht darüber informieren dürften. Die Union sperrt sich jedoch dagegen, den Paragrafen abzuschaffen, schreibt die WELT. Die Begründung: Das Werbeverbot sei wichtiger Bestandteil des Schutzes für das ungeborene Leben.
Über einen anderen Aspekt der Debatte schreibt Luisa Jacobs für ZEIT CAMPUS. Sie fordert, offener über Abtreibungen zu sprechen. Ein offener Umgang mit dem Thema würde die belastende Situation für Frauen etwas erleichtern. Jacobs schreibt: „Medizinisch mag ein Schwangerschaftsabbruch mittlerweile ein Routineeingriff sein. Psychisch ist er es nicht.“
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